Es braucht die Kaution

16.12.2011 - 11:29

von MWB

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Verbandspräsident Matthias Ritter (stehend) mit Verbandssekretär Kaspar Mosimann. BILD MWB
Den Reigen der diesjährigen Herbstversammlungen beschlossen die Baselbieter Gebäudehülle-Spezialisten. Sie versammelten sich Anfang Dezember im Haus der Wirtschaft. Präsident Matthias Ritter konnte auf ein aktives Jahr mit Verbandsreise, Herbstbummel und einer erfolgreichen Teilnahme an der Berufsschau 2011 zurückblicken.
Mehr Öffentlichkeitsarbeit
Der Verband will künftig eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit betreiben. In einem ersten Schritt sollen dazu gemeinsame Werbeblachen eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Berufsbildung konnte Matthias Ritter informieren, dass der Schweizer Dachverband in nächster Zeit erhebliche Investitionen in die Nachwuchsförderung tätigen und so die Branche ebenfalls spürbarer in der Öffentlichkeit positionieren wolle.

Kampf dem Lohndumping
Ein inakzeptabler Begleiteffekt der Personenfreizügigkeit sind Wettbewerbsverzerrungen vor allem im Ausbaugewerbe. Diese sorgen auch bei den Baselbieter Gebäudehülle- Spezialisten für einige Sorgenfalten. Die Ausführungen von Markus Meier und Michel Rohrer, ZPK-Vizepräsident und –Geschäftsführer, stiessen deshalb auf grosses Interesse.
Rohrer machte deutlich, dass es gegen Lohn- und Sozialdumping nur ein griffiges Mittel gibt: die GAV-Kaution. Nur damit könnten gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter gewährleistet werden. Nachdem eine solche Kautionslösung, die übrigens in den flankierenden Massnahmen ausdrücklich vorgesehen ist, im Baselbieter Ausbaugewerbe mit einem Entscheid des Kantonsgerichts vor zwei Jahren kurz nach ihrer Einführung wieder gestoppt wurde, konnten inzwi-schen neue, überregionale und gesamtschweizerische Lösungen definiert werden. So gilt seit 1. August 2011 für Branchen im Ausbaugewerbe der Kantone BL, BS und SO wieder eine allgemeinverbindliche Kautionspflicht.

Zentrale Kautionsbewirtschaftung
Eine Kaution müssen alle in- und ausländischen Anbieter stellen. Es gilt ein striktes Gleichbehandlungsgebot. Zur Durchsetzung und Bewirtschaftung sämtlicher in der Schweiz gestellten Kautionen wurde zudem auf Baselbieter Initiative die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) geschaffen. Für Interessierte gibt es im Internet alle nötigen Informationen.
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